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Über durchgestrichene Hakenkreuze (und durchgeknallte Staatsanwälte)...

Eigentlich ist der Fall sonnenklar: Eine durchgestrichene Zigarette »Rauchen verboten!«, ein durchgestrichenes AKW »Atomkraft – nein danke!«. Wofür steht dann wohl ein durchgestrichenes Hakenkreuz? Von Mandus Craiss

In der Schwäbischen Studentenstadt Tübingen wussten selbst die japanischen Touristen sofort genau, dass es sich um eine öffentliche Ablehnung von Faschimus und Naziideologie handelt. Doch die dortige Staatsanwaltschaft sieht das offenbar anders: Denn ein Tübinger Student wurde nun am 7. November für das Tragen eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz zu einer Strafzahlung von 200 Euro verurteilt – und zwar mit der Begründung, er würde ein verbotenes nationalsozialistisches Symbol zeigen.

Dies ist kein Einzelfall: Immer wieder werden Menschen mit antifaschistischer Gesinnung Opfer staatlicher Repression, weil auf Buttons oder Kleidungsstücken Hakenkreuze oder andere nationalsozialistische Symbole abgebildet sind – durchgestrichen, versteht sich, oder eindeutig als Kritik erkennbar. Doch dieses Mal hatte der Angeklagte den Mumm und – anstatt still und heimlich die Strafe zu bezahlen – zerrte er den Fall an die mediale Öffentlichkeit: Regionale und überregionale Zeitungen, Radiostationen, die taz, Spiegel-Online, das ARD-Magazin »Monitor« – alle berichteten über diesen obskuren Gerichtsprozess. Weitere ähnlich gelagerte Fälle kamen an die Öffentlichkeit. So wurde beispielsweise der der »Nix Gut-Mailorder«, ein Versandhaus für Punk-Ausrüstung, wurde bei einer Hausdurchsuchung ein Teil seiner Ware beschlagnahmt. Irmela Mensah-Schramm, die seit Jahrzehnten Naziparolen an öffentlichen Orten übermalt und darüber eine preisgekrönte Ausstellung führt, wurde ebenfalls mit einer Anzeige bedroht.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist in allen Fällen die gleiche: Das Hakenkreuz darf nicht in seiner gesamten Form erkennbar sein – also ist ein zerschlagenes Hakenkreuz nicht strafbar. Doch in manchen Broschüren des Verfassungsschutzes wird wiederum deutlich gemacht, dass bei klar ersichtlicher Ablehnung das Hakenkreuz nicht verboten ist. Anscheinend streiten sich die Behörden über diese Details. Das zeigt vor allem eines: Es geht manchen Polizisten, Staatsanwälten und Behörden darum, AntifaschistInnen zu drangsalieren – und wenn sie nicht genügend dafür in der Hand haben, verdrehen sie kurzerhand die Bedeutung politischer Meinungsäußerung. Bestrafung für durchgestrichene Hakenkreuze ist nur ein Fallbeispiel für die Irrationalität (zu) vieler Justizbehörden. Eines, dass so offensichtlich abstrus ist, dass viele BürgerInnen darauf nur noch mit Kopfschütteln reagierten oder sich köstlich amüsierten. »Was haben wir gelacht. Dass macht uns so schnell keiner nach!« hieß es schon über die Folgsamkeit der BürgerInnen gegenüber dem falschen »Hauptmann von Köpenick«. Manchmal lohnt es sich, auch als einzelner, »kleiner« Mensch, gegen einen gerichtetes Unrecht laut zu werden.

Mehr Infos unter:

http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=761&sid=138
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