Schon gewusst (2) (noch nicht fertig!)

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Schon gewusst? (2) (noch nicht fertig!)

Wenn Gen-Gegner ein Maisfeld niedertrampeln oder niedermähen, ist von „Faustrecht“ die Rede. Jedoch halten sich auch die Genrechnik-Konzerne keineswegs immer an geltendes Recht, wie die folgenden Beispiele von Freisetzungen zeigen, die öffentlich nicht bekannt gemacht und gesetzlich nicht genehmigt wurden. Unterschiede zu den Gesetzes-Übertretungen der Gen-Gegner sind erstens die Unwiederbringlichkeit – ein zerstörtes Gen-Feld lässt sich im nächsten Jahr wieder anpflanzen, die Auskreuzung von Gen-Pflanzen mit natürlich entstandenen Pflanzen durch Pollen- oder Bienenflug lässt sich niemals wieder rückgängig machen – und zweitens die Kalkulierbarkeit des Schadens – der wirtschaftliche Schaden durch ein plattgemachtes Gen-Feld lässt sich genau berechnen und die „Gendreck Weg“-Kampagne bot den entsprechenden Bauern sogar Entschädigung an, während sich der biologische Schaden durch Gen-Auskreuzung aufgrund der Komplexität der Biosphäre weder berechnen noch versichern lässt.

Illegale Freisetzungsversuche:

- Indien: Gen-Soja für Monsanto - Kanada: Percy Schmeißer - USA: Unterjubelungsaktionen von Monsanto