Schwarz-Fahrer

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Quelle: Der folgende Artikel erschien in der KM Nr.50 auf Seite 3 links oben

Schwarz-Fahrer

Du siehst die Spitzen deiner Turnschuhe über die Betonplatten des Gehwegs sausen, die Ritzen dazwischen formen lange durchgezogene wackelnde Streifen, die den Weg vorauspirschen, den du mit gebündelten Kräften hastend hinter dich bringst; alles an dir ist in Bewegung, wird gedrückt, gedehnt, geschüttelt, deine Kleider flattern unkoordiniert am Körper entlang. Noch eine halbe Minute. Immer diese Hetze. Ruckartig reißt du die schwere Glastüre auf, hetzt die Treppe hinunter, weiter, hinauf, dir dringt Piepsen entgegen; mit letzter Kraft hechtest du durch die Türen und befindest dich im Zug, der dich heimwärts bringt. Das ist gut, denn du musst noch einiges daheim erledigen. Erleichtert holst du erst einmal tief Luft. Da fällt dir plötzlich ein: „Ich habe noch gar keinen Fahrschein!“

Also doch nichts mit wohlverdientem Ausruhen, du musst den Schaffner suchen und ein Ticket kaufen; schließlich ist das ein Regionalexpress und du weißt, dass man dort beim Schaffner das Fahrticket zum normalen Preis kaufen kann, wenn man selbstständig auf ihn zugeht und nicht wartet, ob er vielleicht doch nicht vorbeikommt.

Also gehst du durch den Zug – und siehe da: Dort vorn ist der Schaffner! Also nichts wie hin und ein Ticket für die Zwischenstrecke kaufen, die du bis zum Gültigkeitsbereich deiner Netzkarte durch- queren musst. „Kein Problem!“ denkst du – du hast ja schließlich eine Bahncard und Bahncard-Inhaber genießen schließlich den ganz besonderen Service der Deutschen Bahn AG. Du schilderst dem Schaffner also dein Problem, nämlich dass der Bus Verspätung hatte und keine Zeit mehr hattest, um ein Billet zu lösen. Doch du möchtest natürlich trotzdem ganz ordnungsgemäß und legal mit einem Ticket deine Fahrt hinter dich bringen – auch wenn es nicht mehr als zwanzig Kilometer bis zum Verbundsnetz sind – und hiermit einen Fahrschein kaufen. Bekräftigend zückst du Geldbeutel und Bahncard. Doch was ist jetzt los?

Anstatt dir den Fahrschein zu verkaufen, verlangt der Schaffner auf einmal deinen Personalausweis wegen illegalen Schwarzfahrens und möchte ab sofort 40 Euro von dir haben. „Moment“, sagst du, „das kann sich nur um ein Miss- verständnis handeln. Alle Menschen, die ich kenne, haben bisher immer ohne Probleme das Ticket zum normalen Fahrpreis bekommen, wenn sie wie ich vorgegangen sind. Ich hatte wirklich nie die Absicht, schwarz zu fahren. Kleinen Augenblick – hier sehen Sie sie: Das ist meine Netzkarte, hier ist das Bahn-Ticket für die Hinfahrt, das Bus-Billet für die Weiterfahrt und selbiges für die heutige Rückfahrt mit dem Bus. Das ist doch tadellos – warum sollte ich mich denn jetzt um den Fahrpreis drücken wollen?“ Als Antwort erhältst du den Ausspruch:

„Ich führe hier keine Diskussionen mit Ihnen – 40 Euro und den Ausweis bitte!“ 

Eine Mischung aus Verwunderung, Schreck, Ärger und Wut rührt deinen Hormonhaushalt – aber du versuchst, höflich zu bleiben – vielleicht klärt sich das Missverständnis ja doch noch auf; da kommt gerade ein zweiter Schaffner, etwas jünger als der andere. Auch diesem erklärst du, warum du ohne Fahrschein unterwegs bist. Hier erntest du mehr Verständnis; doch während der zweite Schaffner noch argumentiert, abwägt und überlegt, meint der erste, dass die Diskussion hiermit beendet sei und er, falls du den Ausweis nicht jetzt sofort vorzeigen solltest, von seinem Handy aus die Polizei rufen würde. Die Polizei rufen? Wegen Fahrens ohne Fahrschein, zudem ungewollt und unabsichtlich. Du glaubst ihm nicht und enthältst ihm den Ausweis weiter vor.

Dafür wirst du dann am Zielbahnhof tatsächlich von zwei Polizisten in Empfang genommen, die dir deine Personalien (vorschriftsmäßig) abpressen und dir über den netten Weg einer Anzeige klarmachen, dass du die 40 Euro zu zahlen habest – und hier wird nicht diskutiert.

Vom Drang nach Gerechtigkeit getrieben, nimmst du den Weg zur mündlichen Einspruchsstelle der Bahn auf dich und schilderst dort noch einmal den gesamten Fall. Doch alle Mühe ist vergebens: Du bist Schwarzfahrer und musst die 40 Euro Strafe bezahlen. Nach dieser Instanz bohrt sich dieses miese Gefühl noch tiefer in deine Eingeweide „Welch eine Ungerechtigkeit! Was habe ich getan, um nicht so behandelt zu werden wie alle meine Freunde in Deutschland, wie alle anderen Ticketkäufer im Regionalexpress, wie alle anderen Menschen?“

Jetzt entferne dich ganz langsam von dieser Geschichte, atme tief ein und aus und stelle dir vor, genau dieser Vorfall wiederfährt dir in der Realität – und du bist ausländischer Student aus dem Sudan und hast dunkle Hautfarbe.

Denn: Dieser Vorfall hat sich tatsächlich auf diese oder die sinngemäß gleiche Weise ereignet und wiederfuhr einem Bekannten von mir, der im Sudan geboren ist und in Stuttgart studiert hat (Anm. d. Aut.: Leider befindet sich dieser Student bereits wieder im Ausland, darum konnte ich leider keine genaueren Recherchen wie Daten bzw. ein Interview durchführen) – während ich von keinem deutsch aussehenden Menschen je von einem ähnlichen Fall gehört habe.

Wir möchten an dieser Stelle nicht so gemein sein und der Deutschen Bahn rassistisches Handeln vorwerfen, sondern lediglich die Feststellung tätigen, dass in den Köpfen mancher Bahn-Angestellter wohl eine sehr merkwürdige Definition des Begriffes „Schwarz“-Fahrer ihr Unwesen treibt. Darum möchten wir es für diese Leute hier noch ein letztes Mal erklären, obwohl sie knapp 49 Jahre Zeit dazu hatten: Der Begriff „schwarzfahren“ hängt etymologisch nicht mit der Hautfarbe zusammen. Mandus Craiss

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